Durch die ständig steigenden Eigenanteilskosten bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen gilt eine Zahnzusatzversicherung heute mehr denn je als sinnvolles Investment in gesunde Zähne.
Bei Inlays bis hin zu Implantaten müssen gesetzlich Krankenversicherte ja schon heute tief in die eigenen Taschen greifen. Die Tatsache, dass viele Krankenkassen schon auf Zusatzbeiträge zurückgreifen müssen, zeigt die angespannte Lage im deutschen Gesundheitssystem. Die immer teurer werdenden Kosten für die medizinische Versorgung lassen zudem vermuten, dass auch in Zukunft mit weiteren Einschnitten, gerade auch im Zahnbereich, zu rechnen ist.
Wer sich heute schon für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, ist vor hohen Eigenkosten, sowie vor zukünftige Leistungskürzungen der Krankenkassen bestens geschützt.
Es gibt weit über 100 Zahnzusatzversicherungen. Wie finde ich die zu mir passende Zahnzusatzversicherung?
Bei den zahlreichen Angeboten von Zahnzusatzversicherungen ist es nicht einfach, den passenden Tarif zu finden. Denn Zahnzusatzversicherung ist nicht gleich Zahnzusatzversicherung.
Es gibt viele Zahnzusatzversicherungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt, die nicht mehr auf dem aktuellen Standard sind. Diese Angebote leisten häufig nur für Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate). Zahnbehandlungsmaßnahmen werden bei den veralteten Tarifvarianten häufig erst gar nicht mit angeboten. Da die Zahngesundheit aber bereits bei der Zahnprophylaxe beginnt, sollte Ihr Tarif auch für Prophylaxemaßnahmen und Kunststofffüllungen, sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen aufkommen.
Bevor Sie sich dazu entschließen, eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, welche Leistungen Ihre Zahnzusatzversicherung beinhalten soll. Um Sie bei dieser schwierigen Frage bestmöglich unterstützen zu können, haben wir für Sie ein hilfreiches Werkzeug entworfen, unseren Tariffinder. Nutzen Sie unsere „Tarifsuche leicht gemacht“ um anhand von 6 auswählbaren Versicherungspaketen schnell und einfach zu der passenden Zahnzusatzversicherung zu gelangen. Testen Sie unsere „Tarifsuche leicht gemacht“ doch gleich jetzt!
Erstattungssysteme von Zahnzusatzversicherungen
Verdoppelung des Festzuschusses, oder prozentuale Erstattung vom Rechnungsbetrag?
Seit Januar 2005 gelten neue Regeln für den Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgangspunkt für die Leistung der Krankenkasse ist immer der Befund – beispielsweise: „Zahn 14 fehlt“. Von den gesetzlichen Krankenkassen wurde für jeden Befund eine „Regelversorgung“ definiert. Unter der Regelversorgung versteht man eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung. Im Klartext bedeutet dies, Sie haben nur Anspruch auf die Standardversorgung. In unserem Beispiel ist das „eine Brücke von Zahn 13 zu Zahn 15“ ohne Verblendung. Die hier anfallenden Kosten von rund 700 Euro, werden zu 50 % erstattet. In diesem Beispiel liegt die Erstattung der Krankenkasse also bei 350 Euro.
Generell gibt es zwei Erstattungssysteme bei Zahnzusatzversicherungen: Die prozentuale Erstattung vom Rechnungsbetrag und die Verdoppelung des Festzuschusses.
Bei der Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses ist ausreichend, wenn Sie sich mit der einfachen Standardversorgung zufriedengeben. In diesem Fall erhalten Sie von der Krankenkasse für eine unverblendete Brücke 350 Euro. Die Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Betrag, so dass Sie auf eine Gesamterstattung von 700 Euro (=100% der Rechnung) kommen. Legen Sie aber Wert auf hochwertigen Zahnersatz und lassen Sie sich den fehlenden Zahn durch ein Implantat ersetzen, dann Fallen Kosten in Höhe von 1.600 Euro an. In diesem Fall müssten Sie 900 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Legen Sie Wert auf hochwertigen Zahnersatz, empfehlen wir Ihnen eine Zahnzusatzversicherung, die einen festen Prozentsatz der Gesamtrechnung übernimmt. Haben Sie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die 90 % der Rechnung übernimmt, so müssen Sie bei einem Implantat (Kosten 1.600 Euro) nur 160 Euro selber tragen. Sie erhalten in diesem Beispiel 740 Euro mehr, als mit einer Zahnzusatzversicherung, die nur den gesetzlichen Festzuschuss verdoppelt.
Fazit: Eine Zahnzusatzversicherung, die immer einen festen Prozentsatz von der Rechnung übernimmt, ist gerade bei hochwertigem Zahnersatz die bessere Wahl.
Ein bereits eingetretener Schaden oder ein angeratene Behandlung kann nicht mehr mitversichert werden.
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in aller Regel Fragen zum Gesundheitszustand Ihrer Zähne beantworten. Es lohnt sich hier nicht, bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z.B. Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich überprüft werden und Sie dann leer ausgehen können. Dies kann sogar soweit führen, dass der Vertrag rückwirkend wegen arglistiger Täuschung gekündigt wird, oder sogar rechtliche Schritte eingeleitet werden (Versicherungsbetrug). Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie alle Gesundheitsfragen richtig beantwortet haben, so hilft meist ein kurzer Anruf in Ihrer Zahnarztpraxis. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Ihren Zähnen und können so die Fragen im Antrag der Zahnzusatzversicherung wahrheitsgemäß und richtig beantworten
Hat Ihr Zahnarzt die Behandlungsbedürftigkeit eines oder mehrerer Zähne in der Krankenakte schon dokumentiert, können diese Behandlungen und Zähne nicht mehr mitversichert werden, denn ein bereits eingetretener oder drohender Schaden ist nicht mehr versicherbar. Das gilt auch, wenn von Ihrer Zahnarztpraxis bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde (z.B. für die Erneuerung einer Krone.
Daran erkennen Sie leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen.
Leider gibt es nicht „die beste Zahnzusatzversicherung“ für jedermann. Die Wahl einer Zahnzusatzversicherung hängt immer auch von den persönlichen Wünschen und Bedürfnisse des einzelnen ab. Zu den größten Einflussfaktoren, bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung gehören aber sicherlich der monatliche Beitrag, der Leistungsumfang und auch der aktuelle Zahnstatus
Darüber hinaus haben wir für Sie noch weitere Faktoren herausgefiltert, die eine Leistungsstarke Zahnzusatzversicherung erkennen lassen. Die folgenden Kriterien sind lediglich als Anhaltspunkt zu verstehen und unterstütz Sei bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung:
- Achten Sie auf Summenbegrenzungen in den ersten Jahren (es sollten mindestens 3.000 Euro in den ersten 4 Jahren erstattet werden)
- Eine Leistungsstarke Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 50% der Kosten für hochwertigen Zahnersatz (z.B. für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays) übernehmen
- Zahnzusatzversicherungen sollten auf maximale Höchsterstattungen bei Implantaten (z.B. maximal 750 € pro Implantat) verzichten
- Knochenaufbaumaßnahmen, sowie funktionsanalytische Maßnahmen für Zahnersatzmaßnahmen sollten bei einer Zahnzusatzversicherung eingeschlossen sein
- Die Kosten für Keramikverblendungen sollten von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden (mindestens bis zu den 5er Zähnen)
- Zahnzusatzversicherungen sollten auch für Zahnbehandlungen aufkommen (hierunter fallen Kunststofffüllungen, Wurzel-/Parodontosebehandlungen und auch Prophylaxe-Maßnahmen) aufkommen
- Achten Sie bei Kindern darauf, das kieferorthopädische Maßnahmen mitversichert sind (Leistung für Zahnspangen)
- Die Zahnzusatzversicherung sollte für Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ aufkommen











